Geregelt in der Immobilienwertermittlungsverordnung stehen uns verschiedene Verfahren zur Verfügung.
Wichtig ist hier zu konkretisieren aus welchem Anlass eine Wertermittlung erfolgen soll und der Verwendungszweck des Gutachtens um dann das richtige Verfahren auszuwählen.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.
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